EuGH-Verhandlung am 17. Juni 2026 zur Haftung von Leitungsorganen für Kartellgeldbußen
Am 17. Juni 2026 – gut anderthalb Jahre nach der Verhandlung vor dem Kartellsenat des Bundesgerichtshofs (Bericht auf D-Kart) – machte sich der Lehrstuhl Kersting erneut auf den Weg, dieses Mal nach Luxemburg, um der mündlichen Verhandlung vor dem EuGH zur Vorlagefrage des Bußgeldregresses beizuwohnen. Was in Karlsruhe mit der Erkenntnis endete, dass sich die entscheidende Antwort nicht im nationalen Recht, sondern im Unionsrecht finden lassen muss, sollte nun also vor dem Europäischen Gerichtshof selbst verhandelt werden. Zu klären war,…